Die Gemeinde stellt Gemeindezentren, die Gebäude ehemaliger Schulen etc. für Aktivitäten ohne Erwerbszweck zur Verfügung. Die Gebrauchsgenehmigung kann durchgehend (maximale Gültigkeit über ein Schuljahr) oder vorübergehend (mind. ½ Tag) erteilt werden.
Von der Dienstleistung können Vereine, Einrichtungen, Ratsgruppen, spontane Gruppen, etc. Gebrauch machen.
Um von der Dienstleistung Gebrauch zu machen, muss eine Anfrage von einem Vertreter auf den entsprechenden Formularen, die bei den Büros aufliegen, gemacht werden.
Die Genehmigungen für den durchgehenden Gebrauch werden innerhalb von dreißig Tagen nach dem Datum, das für die Vorlage der Anfragen fixiert ist, erteilt. Im Fall von Restplätzen, dreißig Tage nach der Anfrage.
Die Anfragen für eine vorübergehende Genehmigung müssen mindestens 10 Tage vor dem gewünschten Benutzungstag gestellt werden.
Die Freigabe ist von der Auslastung der Lokalitäten abhängig, normalerweise 10 Tage ab Protokolltag der Anfrage.
Die Benutzungsgebühren werden jährlich vom Gemeindeausschuss festgelegt und variieren je nach Benutzungsdauer, gewünschtem Saal und Art des anfragenden Vereins. |