Die Gemeinde stellt die Turnhallen der Schulen zur Verfügung (je nach Auslastung durch die Schulen selbst). Die Gebrauchsgenehmigung kann durchgehend (maximale Gültigkeit über ein Schuljahr) oder vorübergehend erteilt werden.
Die Dienstleistung steht v.a. den lokalen Vereinen zur Verfügung. Um von der Dienstleistung Gebrauch zu machen, muss eine Anfrage mit den entsprechenden Formularen vom Vertreter des Vereins gestellt werden.
Die Genehmigungen für den durchgehenden Gebrauch werden innerhalb von dreißig Tagen nach dem Datum, dass für die Vorlage der Anfragen fixiert ist, erteilt. Im Fall von Restplätzen, dreißig Tage nach der Anfrage.
Die Anfragen für eine vorübergehende Genehmigung müssen mindestens 10 Tage vor dem gewünschten Benutzungstag gestellt werden.
Die Freigabe ist von der Auslastung der Lokalitäten abhängig, normalerweise 10 Tage ab Protokolltag der Anfrage.
Die Benutzungsgebühren werden jährlich vom Gemeindeausschuss festgelegt und variieren je nach Auslastung, Sitz der Vereinigung (in der Gemeinde oder außerhalb der Gemeinde), Benutzung der Duschen und Jahreszeit (Heizung). |